Komplettschutz
Bezahlt wird eine Reparatur nicht von uns, sondern von einem seit Jahrzehnten tätigen Spezialversicherer – auch dann, wenn Sie den Schaden selbst verursacht haben.
Es gibt keine Wartezeit und keinen Eigenanteil – ab dem Tag der Montage ist Ihre Anlage versichert, und eine Reparatur wird Ihnen später nicht in Rechnung gestellt.
Nur wer den Schaden mit Absicht herbeiführt, verliert den Schutz – das gilt bei jeder Versicherung und schreibt der Gesetzgeber so vor (§ 81 Versicherungsvertragsgesetz).
Beispiele, nach denen am häufigsten gefragt wird
- Wenn Ihnen selbst ein Fehler passiert Der Versicherer zahlt auch dann, wenn beim Saugen der Schlauch in die Führung gerät.
- Verschleiß nach vielen Jahren Teile, die sich durch das ständige Auf und Ab abnutzen, sind eingeschlossen.
- Akku, Antrieb und Lager Gerade die Bauteile, die bei jeder Fahrt arbeiten, bleiben ohne Aufpreis im Schutz.
- Nässe im Treppenhaus Ob ausgelaufenes Wischwasser oder eine Wand, die Feuchtigkeit zieht – beides ist abgedeckt.
- Fehler aus der Fertigung Zeigt sich ein solcher Mangel erst nach zwei Jahren, greift der Schutz trotzdem.
- Jede Anlage aus unserem Haus Gleich welcher Hersteller: Der Schutz gilt für alle Lifte, die wir liefern und montieren – neu wie werksaufbereitet.
Der Beitrag bleibt über die gesamte Laufzeit gleich, ein Eigenanteil kommt nie dazu. Liegt Ihre Anlage über 15.000 €, nennen wir Ihnen den Beitrag nach einem kurzen Gespräch.
Wer im Schadensfall zahlt – und warum das ein Unterschied ist
Eine Garantie oder ein Wartungsvertrag ist eine Zusage des Betriebes, der sie ausstellt: Er zahlt aus der eigenen Kasse. Der Komplettschutz ist stattdessen ein Versicherungsvertrag – dahinter steht ein deutscher Spezialversicherer, der seit Jahrzehnten zu den großen seines Fachs gehört. Die Reparatur bezahlt damit die Versicherung, unabhängig davon, wie es einem einzelnen Betrieb gerade geht. Um die Instandsetzung kümmern wir uns weiter selbst: Sie rufen im Haus an, unsere eigenen Techniker kommen.
So kommt der Schutz zustande
- Die Anlage steht fest Der Komplettschutz lässt sich zu jedem Lift aus unserem Programm dazunehmen – neu oder werksaufbereitet, gerade Treppe oder Kurve.
- Wir tragen ihn für Sie ein Sie sagen uns nur Bescheid, dass Sie den Schutz möchten. Ein eigenes Formular oder Gesundheitsfragen gibt es nicht; der Beitrag läuft ab der Übergabe.
- Später genügt ein Anruf Sie schildern, was passiert ist. Den Rest klären wir mit der Versicherung, und unsere Techniker setzen die Anlage instand – eine Zuzahlung fällt für Sie nicht an.
Der Vertrag läuft zwölf Monate. Danach können Sie ihn mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit kündigen. Die vollständigen Versicherungsbedingungen bekommen Sie mit der Auftragsbestätigung – schriftlich, zum Nachlesen in Ruhe.
